preise vi. die preise sind im angebot an den auftraggeber enthalten und somit bereits bestandteil des vertrages. 1. 2. 3. 4. für die verträge gelten die im zeitpunkt des vertragsabschlusses jeweils gültigen preise des unternehmens, die zwischen dem unternehmen und dem auftraggeber vereinbart wurden. die verleihzeit beginnt mit der auslieferung zum vereinbarten liefertermin und endet mit der rückgabe an das unternehmen, jedoch nicht vor dem ablauf der vertraglich vereinbarten dauer. bei einer überschreitung der verleihzeit ohne vorherige genehmigung durch das unternehmen wird jeder zusätz- liche tag als vollwertiger tag in verleihung abgerechnet. jede angefangene halbe stunde wartezeit wird vom unternehmen mit einer pauschale von 9,00 € in rech- nung gestellt. geltungsbereich vii. für alle mit dem unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden bedingungen. das unternehmen erkennt von den vorliegenden allgemeinen geschäftsbedingungen abweichende bedingungen des auftraggebers nicht an. diese werden selbst dann nicht vertrags- bestandteil, wenn das unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. mit der erteilung des auftrages wird die aus- schließliche gültigkeit dieser geschäftsbedingungen durch den kunden anerkannt. haftung viii. hinsichtlich der haftung zwischen dem unternehmen und dem auftraggeber gelten folgende vereinbarungen: 1. 2. 3. 4. 5. das unternehmen haftet nicht für solche schäden, welche nicht vertragstypisch vorhersehbare schäden dar- stellen, ebenso wenig dafür, dass durch die ausübung der tätigkeit bestimmte ergebnisse erzielt werden können. die übernahme der gegenstände ohne beanstandung durch den auftraggeber fingiert den einwandfreien und vertraglich vereinbarten zustand der geräte. bei der übernahme der gegenstände wird dem auftraggeber ausrei- chend zeit gegeben, den zustand der gegenstände zu überprüfen. verliehene gegenstände, die über den gewöhnlichen gebrauch hinaus stark verschmutz sind, werden auf kosten des auftraggebers gereinigt. bei der rücknahme der gegenstände überprüft das unternehmen die beschaffenheit der gegenstände in ge- genwart des auftraggebers oder einer dazu vom auftraggeber bestellten person im hinblick auf beschädigungen oder verschmutzungen. für schadensersatz, gleich aus welchem rechtsgrund, haftet das unternehmen nur bei vorsatz und grober fahrlässigkeit. dies gilt in gleichem unfang auch für erfüllungs- bzw. verrichtungsgehilfen und gilt auch für gesetzliche vertreter des unternehmens. in allen anderen fällen haftet das unternehmen immer nur dann, wenn wesentliche vertragspflichten (kardinalspflichten) verletzt sind. dabei ist der schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren schaden begrenzt. ein ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren schäden findet nicht statt. änderung der geschäftsbedingungen xi. das unternehmen behält sich das recht vor, die allgemeinen geschäftsbedingungen jederzeit ohne nennung von grün- den zu ändern. das unternehmen wird dazu dem auftraggeber die änderung der allgemeinen geschäftsbedingungen per e-mail spätestens zwei wochen vor dem inkrafttreten mitteilen und dem auftraggeber diese übermitteln. widerspricht der auftraggeber den geänderten bedingungen nicht innerhalb von 2 wochen ab dem zugang der änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten geschäftsbedingungen als angenommen. widerspricht der auftraggeber den geänderten bedingungen fristgemäß, so sind beide vertragsparteien berechtigt, den vertrag zwischen den parteien zu dem zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten allgemeinen geschäftsbedingungen in kraft treten sollen. erfüllungsort und gerichtsstand ix. für erfüllungsort und gerichtsstand gilt folgendes: 1. 2. erfüllungsort und gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der sitz des unternehmens. das unternehmen ist allerdings berechtigt, ansprüche gegen den auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige gericht gelten zu machen. für die vertragsabschlüsse gilt deutsches recht. ergänzende vereinbarungen x. es gelten noch ergänzend folgende vereinbarungen: 1. 2. änderungen oder ergänzungen zum vertrag bedürfen zu ihrer rechtswirksamkeit der schriftform. mündliche nebenabreden haben keine gültigkeit. sollten einzelne teile der vorstehenden allgemeinen geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen bestimmungen dieser allgemeinen geschäftsbedingungen voll wirksam.